Der Führerscheinerwerb soll günstiger werden. Das Bundeskabinett hat nun einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem die Präsenzpflicht bei der Theorieschulung aufhebt. Auch für die praktische Ausbildung soll es weniger Vorgaben geben. Wenn das Verfahren in Bundestag und Bundesrat ohne Verzögerungen abgeschlossen wird, könnten die Regelungen Anfang 2027 in Kraft treten.
Künftig soll der Theorieunterricht auch vollständig digital möglich sein, Fahrschulen müssen aus diesem Grund auch keine Unterrichtsräume mehr vorhalten. Zudem soll der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung um rund ein Drittel verkleinert werden. Aktuell umfasst er 1.100 Fragen.
In der praktischen Ausbildung sollen die festen Vorgaben für die Zahl der Sonderfahrten entfallen. Vorgeschrieben bleibt nur, dass Überland-, Autobahn- und Dunkelheitsfahrten absolviert werden. Die Zahl der Stunden soll sich stärker am Können der Fahrschüler orientieren. Auch die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll von 45 auf 25 Minuten sinken, was dem europäischen Mindestmaß entspricht.
Hinzu kommen Maßnahmen für mehr Preistransparenz. So sollen Online-Veröffentlichung von Preisen und Erfolgsquoten der Fahrschulen eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote schaffen. Zudem ist eine Experimentierklausel geplant, nach der Fahrschüler nach bestandener Theorieprüfung unter Anleitung nahestehender Personen, etwa der Eltern, zusätzliche Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen sammeln könnten.


